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   OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07, 11 Verg 13/07   

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https://dejure.org/2008,4739
OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07, 11 Verg 13/07 (https://dejure.org/2008,4739)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.04.2008 - 11 Verg 10/07, 11 Verg 13/07 (https://dejure.org/2008,4739)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. April 2008 - 11 Verg 10/07, 11 Verg 13/07 (https://dejure.org/2008,4739)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 128 GWB, § 269 Abs 3 S 2 ZPO
    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags i.R.d. gegen die Entscheidung über eines solchen Antrags gerichteten Beschwerde

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren (IBR 2008, 684)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2009, 104
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
    Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten Beigeladener (BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 15/05 = NZBau 06, 187; BGHZ 158, 43).
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
    Die Antragstellerin hat ferner die für die Tätigkeit der Vergabekammer anfallenden Auslagen und die Gebühr zu tragen, die die Vergabekammer bereits mit Beschluss v. 17.10.2007 für das Los 3 auf 3.812,00 ? festgesetzt hat (BGH NZBau 04, 285).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer findet nicht statt (BGH, Beschluss vom 25.10.2005 X ZB 22/05 = VergabeR 06, 73; ; X ZB 26/05 = ZfBR 06, 187).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
    Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten Beigeladener (BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 15/05 = NZBau 06, 187; BGHZ 158, 43).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer findet nicht statt (BGH, Beschluss vom 25.10.2005 X ZB 22/05 = VergabeR 06, 73; ; X ZB 26/05 = ZfBR 06, 187).
  • OLG Naumburg, 17.08.2007 - 1 Verg 5/07

    Rücknahme des Nachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
    Durch die Rücknahme des Nachprüfungsantrags, für die eine Zustimmung der Beteiligten nicht erforderlich ist (OLG Naumburg, Beschl. v. 17.08.2007 - 1 Verg 5/07 = OLGR Naumburg 08, 150), werden die angefochtene Entscheidung und die hiergegen gerichtete Beschwerde gegenstandslos.
  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08

    Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

    Denn das vorlegende Oberlandesgericht meint, dass diese Kosten aufgrund der Kostenentscheidung der Vergabekammer von der vor der Vergabekammer unterlegenen Antragstellerin zu tragen sind, während dem Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. Januar 2008 die Auffassung zugrunde liegt, nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren finde mangels Unterliegens einer Partei eine Erstattung von Kosten der Vorinstanz nicht statt (ebenso mittlerweile z.B. OLG Frankfurt VergabeR 2009, 104).
  • OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18

    Erledigung eines Nachprüfungsantrags durch Rücknahme; Neuvergabe eines

    Einer Einwilligung des Antragsgegners bedarf es dabei nicht (vgl. Thiele, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2009 - Verg 35/09, juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. April 2008 - 11 Verg 10/07 , juris Rn. 1; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2007 - 1 Verg 5/07 , juris Rn. 1 ff.).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 13/07

    Normen: ZPO 269 III

    11 Verg 10/07 11 Verg 13/07.
  • OLG Frankfurt, 03.02.2009 - 11 Verg 14/08

    Entscheidung über Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und des

    2 Mit Beschlüssen vom 10.04.2008 (11 Verg 10/07und 11 Verg 13/07 = IBR 2008, 684) hat der Senat in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Brandenburgischen OLG (Beschluss vom 08.01.2008 - Verg W 10/07, zitiert nach juris) und des OLG Koblenz (Beschluss vom 08.06.2008 -1 Verg 4 und 5/06 - NZBau 2007, 128) entschieden, dass bei einer Rücknahme des Nachprüfungsantrags im Beschwerdeverfahren außergerichtliche Kosten des Antragsgegners im Verfahren vor der Vergabekammer ... erstattet werden.
  • OLG Schleswig, 16.07.2009 - 1 Verg 1/09

    Zur Kostantragung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Die ihnen vor der Vergabekammer entstandenen Auslagen haben die Beteiligten deshalb jeweils selbst zu tragen (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8. Januar 2008, VergW 10/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. April 2008, 11 Verg 10/07, 11 Verg 13/07; jeweils bei juris abrufbar; vgl. Immenga/Mestmäcker, GWB, § 128 Rn. 15).
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